Angeln am Dünnbruchsee

Verfahren

Verfahren zum Antrag auf einen Fischereierlaubnisschein und Verhalten am Dünnbruchsee (Stand: 20.04.2010)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie am schönen Dünnbruchsee in Wetten angeln möchten, bitte ich Sie das nachstehend beschriebene Verfahren einzuhalten:

1. Beantragen Sie bei mir einen Fischereierlaubnisschein (Angelschein) mit dem zugesandten oder aus dem Internet (www.duennbruchsee.de) heruntergeladenen Formular. Senden Sie mir dieses Formular bitte alle drei Jahre neu unterschrieben zu.
Wenn sich wichtige Angaben (wie Adresse, neuer Fischereischein oder neuer Personalausweis) geändert haben, ist das auch innerhalb der Dreijahresfrist nötig.

Vergessen Sie bitte die gegebenenfalls vorgesehenen Anlagen, z.B. Kopie des Fischereischeins, nicht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nur Personen, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins sind, einen Fischereierlaubnisschein ausstellen kann.

2. Wenn Ihr Angelschein nur verlängert werden muss, lassen Sie ihn bitte entweder durch Herrn N. Brauers oder bei mir verlängern. Dafür benötigen Sie bei Herrn Brauers Ihren von der Bank quittierten Überweisungsbeleg; ich sehe auf dem Konto, ob Ihre Zahlung eingegangen ist.

3. Sofern Sie einmal umziehen, sollten Sie mich bitte baldmöglichst über Ihre neue Anschrift, Telefonnummer und eventuell geänderte Emailadresse informieren! Bleibt diese Information aus, muss ich demnächst 3,00 € für doppeltes Porto und doppelte Arbeit erheben.

4. Zahlen Sie bitte den Preis für einen Jahresangelschein bei zwei Ruten von 110,00 € und bei drei Ruten von 140,00 € auf mein Konto Nr. 02241 10 500 bei der Postbank Köln, BLZ 370 100 50 ein. (Bei Überweisungen vom Ausland IBAN: „DE90 3701 0050 0224 1105 00“; BIC: „PBNKDEFF“)

Für jeden Angler, der in den letzten zehn Jahren nicht am Dünnbruchsee gefischt hat, den Sie werben und der seinerseits den vollen Preis für einen Jahresfischereierlaubnisschein bei mir entrichtet hat, gewähre ich Ihnen in diesem oder – falls Sie für das laufende Jahr schon bezahlt haben – im nächsten Jahr einen Preisnachlass von

a. 30,00 € bei einem Angelschein für zwei Ruten und
b. 35,00 € bei einem Angelschein für drei Ruten.
c. Für jeden Fischereierlaubnisscheinbewerber, der mehr als drei Jahre schon nicht mehr am Dünnbruchsee geangelt hat und nun durch Sie wieder einen Jahresangelschein zum normalen Preis löst, beträgt der Preisnachlass für Sie 15,00 €.
d. In den Genuss eines Preisnachlasses können nur die Angler gelangen, die im vorangegangenen Jahr selbst bei mir geangelt haben.

5. Bitte machen Sie auf Ihrem Überweisungsschein unbedingt folgende Angaben zum Verwendungszweck:

a. „Angelschein“ oder „Dünnbruchsee“ und dann Ihre Telefon- oder Faxnummer mit Vorwahl oder Emailadresse.

b. wenn der Einzahler nicht selbst der Angler ist, bitte auch den Namen des Begünstigten angeben, z.B. „für F. Angelmeister“.

Telefon- oder Faxnummer des Einzahlers sind unbedingt erforderlich, da ich bisweilen Überweisungen erhalte, die ich niemandem zuordnen kann, weil der Name verstümmelt oder mir noch unbekannt ist. Den Absender über das Banksystem zu ermitteln, ist oft sehr langwierig und kostenaufwändig.

6. Sollte ich Ihnen binnen drei Monaten nach dem Datum der Geldüberweisung Ihren neuen Angelschein nicht zugesandt haben, bitte ich um eine Nachricht ihrerseits. Bis dahin können Sie aber mit Ihrem quittierten Überweisungsbeleg angeln.

7. Nutzung elektrisch betriebener Futterboote

Zu meinem Bedauern hat der Rat der Stadt Kevelaer im Vorjahr eine Landschaftsplanung beschlossen, die keine Boote auf dem Dünnbruchsee erlaubt. Einem entsprechenden Einspruch meinerseits sind Rat und Umweltbehörde nicht gefolgt.

8. Sowohl die neuen als auch die bisherigen Angler am Dünnbruchsee bitte ich, wie in der Vergangenheit, Verständnis für die Natur und die Umwelt zu haben. Tragen Sie weiterhin mit dafür Sorge, dass es am See erholsam, ruhig und sauber bleibt. Sollten
einmal wichtige Dinge im Wasser verloren gehen, melden Sie mir dies bitte sofort unter möglichst genauer Angabe des Verlustortes, damit das Notwendige zum Wiederauffinden veranlasst werden kann. Scheuen Sie sich bitte nicht, wenn Sie offensichtlich umweltschädliches Verhalten bobachten sollten, die Täter zur Anzeige zu bringen. Wo Sie eine Uferbefestigung brauchen, darf nur unbehandeltes Holz verwendet werden.

9. Schließlich ist nochmals darauf hinzuweisen, dass, wie in der Vergangenheit, für keinen Angler ein fester Angelplatz reserviert ist. Jeder hat das Recht, sich überall am Ufer so aufzustellen, dass er keinen anderen stört. Ausgenommen ist hiervon die Flachwasserzone im Süden einschließlich ihrer Ecken im Osten und Westen. In dieser zum Laichen vorgesehenen Zone sollen die Fische ungestört bleiben.

10. Parkmöglichkeiten gibt es im Westen im Bereich der asphaltierten Einfahrt zum Seegelände und im Osten, auf der Parkbucht dort, wo der Vellarsweg eine scharfe Kurve macht.

Erholsame Stunden wünsche ich Ihnen am Dünnbruchsee und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Franz Frhr. von Loë